Petra Siebert
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rechtliche Betreuung

Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das ein Volljähriger Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten soll und der für ihn bestellte Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis zur betreuten Person aber zur Beachtung des Willens verpflichtet ist. Betreuung dient dazu, Rechtshandlungen im Namen des Betreuten zu ermöglichen, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann, und wird zeitlich und sachlich für entsprechende Aufgabenkreise beschränkt. Die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Betreuung. Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten und geht über sie deutlich hinaus. Die Betreuung ist im Wesentlichen in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Mit dem Betreuungsrecht ist die frühere Entmündigung abgeschafft worden. Die Betroffenen bleiben geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Allerdings ist es zum Schutz der Betroffenen möglich, einen Einwilligungsvorbehalt anzuordnen, so dass bestimmte Erklärungen der Betreuten im Rechtsverkehr der Zustimmung ihres Betreuers bedürfen. Auch ist das Wahlrecht bei Anordnung der Betreuung in sämtlichen Angelegenheiten unter Umständen ausgeschlossen. Kritiker vertreten die Auffassung, dass die Betreuung in der Praxis dennoch oft einer Entmündigung gleichkomme, obwohl das gesetzgeberische Ziel der Reform „Betreuung statt Entmündigung“ gewesen sei, um den Betroffenen Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben zu leisten. Die Betreuung darf nicht zur Erziehung dienen oder dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen.

 

Seit 1992 arbeitet Frau Siebert als Berufsbetreuerin für die Amtsgerichte im Ortenaukreis, dem Landkreis Rastatt und der Stadt Baden-Baden. Die Arbeit stellt immer wieder neue Herausforderungen an die beruflich tätigen Beteuer und Betreuerinnen.

 

Frau Siebert verfügt durch die langjährige Arbeit in diesem Bereich über sehr viel Berufserfahrung.

 

 

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